Nur in einem ruhigen Teich spiegelt sich das Licht der Sterne.
Chinesisches Sprichwort
Allgemeines
Gutscheine sind eine willkommene Möglichkeit, um selbst in den Genuss eines Erlebnisses zu kommen oder ein Geschenk in einer besonderen Form machen zu können.
Beim Einlösen solcher Gutscheine gibt es allerdings auch einiges zu beachten und auch zu befolgen.
Grundsätzlich und vereinfacht dargestellt ist zwischen den folgenden Gutscheinarten zu unterscheiden:
- Mehrzweckgutscheine (auch bekannt als Wertgutscheine)
- Einzweckgutscheine (auch bekannt als Dienstleistungsgutscheine)
Einem Mehrzweckgutschein ist ein bestimmter Geldbetrag hinterlegt, der für ein bestimmtes Angebot des jeweiligen Gutschein-Ausstellers verwendet und als Bezahlungsmittel angerechnet oder eingelöst werden kann.
Bei einem Einzweckgutschein ist ein bestimmtes Angebot verbrieft und damit kein flexibel einsetzbarer Geldwert.
Ausgenommen die Mehrzweckgutschiene oder Mehrfachgutscheine können Einzweckgutscheine nicht teilweise eingelöst oder ausgezahlt werden.
Eine Erstattung des Kaufbetrages erfolgt nur innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist von 14 Tagen.
- Haufe.de: Umsatzsteuerliche Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen (12.11.2020); Externer Link (zuletzt geprüft: 24.01.2024).
- Juraforum.de: Geschenkgutschein: Wie lange besteht die Gültigkeit? (13.07.2023); Externer Link (zuletzt geprüft: 24.01.2024).
- Rechtsindex.de: Urteil: Verjährung von Ansprüchen aus Gutscheinen (19.09.2013); Externer Link (zuletzt geprüft: 24.01.2024).
- Verbraucherzentrale.de: Gutscheine als Geschenk: So lange sind sie gültig (22.11.2023); Externer Link (zuletzt geprüft: 24.01.2024).
- Vis.bayern.de: Geschenkgutscheine: Einlösung, Befristung und Verjährung (31.03.2021); Externer Link (zuletzt geprüft: 24.01.2024).
Gültigkeit
Gutscheine haben in der Regel eine Gültigkeit von 3 Jahren, gerechnet ab dem Jahr des Erwerbes. Bsp.: Am 11.12.2020 wird ein Gutschein erworben. Der Gültigkeitszeitraum beginnt am 01.01.2021 und endet am 31.12.2023 um 23:59:59 Uhr.
Ausgenommen von dieser Regel sind Aktions- oder Rabattgutscheine (Bsp.: Unsere Neustart-Aktion 2020 nach dem ersten Corona-Lockdown) sowie Gutscheine für ein bestimmtes Ereignis (Bsp.: Aufführung des "Fliegenden Holländers" bei den Wagner-Festspielen in Bayreuth).
Einlösbarkeit
Gutscheine, welche vom Float Würzburg ausgestellt wurden, sind ausschließlich Float-intern einlösbar.
Gutscheine anderer Floats können wir leider nicht (mehr) annehmen.
Im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit sog. Erlebnisanbietern, wie bspw. Einmalige Erlebnisse oder Fun4You, akzeptieren wir die entsprechenden "Dienstleistungsgutscheine". Relevant hierbei ist auch, dass der Gutschein zum Termin mitgebracht und auch übergeben wird.
Gänzlich ausgeschlossen von einer Akzeptanz im Float Würzburg sind die Wertgutscheine eines Erlebnisanbieters. Hintergrund hierfür ist, dass diese lediglich als "internes Zahlungsmittel" des jeweiligen Ausstellers dienen, um aus deren jeweiligem Angebot einen Erlebnisgutschein erwerben zu können.
Erlebnisanbieter
Wir als Float Würzburg haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit von Gutscheinen der Erlebnisanbieter wie bspw. Jochen Schweizer oder Jollidays.
Verjährt ein Gutschein zum 31.12. eines Jahres, so kann dieser bis zu diesem Tag problemlos eingelöst werden. Eine kulante Einlösung kurz nach dem Jahreswechsel können wir ebenfalls nicht anbieten, da wir den verjährten Gutschein nicht mehr abrechnen können. Dies schließt auch die Gutscheinabrechnung im "alten" Jahr mit einem Termin im "neuen" Jahr mit aus.
Lösen Sie bitte auch unbedingt Ihren Gutschein eines Erlebnispartners auf dessen jeweiliger Webseite ein; besonders im Hinblick auf Angebote wie den Geschenkboxen. Die in den Boxen enthaltenen Gutscheine sind zunächst nur Wertgutscheine über einen festen Geldwert. Mit dieser Wertigkeit können Sie zunächst auch nur auseinem bestimmten Angebot auswählen. Nur weil das Würzburger Floats entsprechend als Partner gelistet ist, bedeutet das nicht automatisch, dass jede Geschenkbox auch unsere Leistungen beinhaltet.
Erst mit der Einlösung auf der zugehörigen Anbieterseite können Sie sicher sein, dass Sie seitens des Erlebnisanbieters berechtigt sind, überhaupt im darauf folgenden Schritt aus unserem Angebot auswählen zu können oder ob Sie ggf. zuvor erst noch eine Aufzahlung leisten müssen.
Hinweis
Bringen Sie unbedingt den oder die Gutschein(e) mit zu Ihrer Terminwahrnehmung! (Bsp. Mydays: Physische Übergabe an uns als durchführender Veranstalter)
Beachten Sie auch die AGBs des jeweiligen Gutschein-Ausgebers und befolgen Sie ebenfalls dessen Vorgaben! (Bsp. Jollydays: Umwandlung eines Gutscheins in ein Ticket)
Es ist eine durchaus umweltfreundliche Art, sich Gutscheine als ein pdf-Dokument zuschicken zu lassen. Auch kann es im Rahmen einer Terminvereinbarung zu einer Abfrage und/oder Eingabe eines Gutscheincodes kommen. Bedenken Sie auch, dass immer etwas Unvorhersehbares passieren oder eintreten kann, was eine digitale Annahme erschwert oder gar nicht möglich macht:
- Ausfall IT-Systeme oder Internetverbindung
- Fehlende Zugriffsrechte des Annehmenden aufgrund Datenschutz und/oder Betriebsgeheimnis
- Noch nicht vorhandenes Andwendungswissen neuer Mitarbeiter oder bspw.
- Übertragungs-, Eingabe- bzw. Tippfehler.
Einlösungsverfahren
Einmalige Erlebnisse
Hinweis:
Auf unserem Termin-Kalender werden Ihnen nach der Wahl der gewünschten Leistung alle aktuell verfügbaren Startzeiten so angezeigt, dass Sie dort auch die entsprechende Reservierung gleich abschließen können.
Fun4You
Jochen Schweizer & Mydays
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